Eigentümer sind seit dem 1. Mai 2015 verpflichtet Miet- oder Kaufinteressenten über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie in der Form aufzuklären, dass sie spätestens bei der Besichtigung Einsicht in den Energieausweis erhalten. Hier erfahren Sie, welches Gebäude einen Energiausweis benötigt.
Wie energieeffizient ist eine Wohnung? Wie viel Energie benötigt man für die Heizung eines Hauses? In Zeiten steigender Energiekosten stellen sich Mieter und Käufer immer häufiger diese Fragen. Immobilieneigentümer sind laut Energiesparverordnung EnEV 2009 gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, der diese Informationen zusammenfasst und Interessenten eine Vergleichsmöglichkeit und Entscheidungshilfe bietet. Zusätzlich enthält das Dokument Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, durch die Eigentümer den Energiebedarf ihrer Immobilie senken und damit Kosten sparen können. Der zuständigen Landesbaubehörde muss der Ausweis jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden.
2013 hat der Gesetzgeber die Regelung zum Energieausweis noch einmal verschärft: Nach der neuen Fassung, die voraussichtlich im Januar 2014 in Kraft treten wird, soll der Eigentümer den Ausweis schon im Rahmen der Wohnungs- oder Hausbesichtigung unaufgefordert vorzeigen. Dem Käufer oder neuen Mieter muss das Dokument bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt werden. Mithilfe eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems sollen Energieausweise zudem künftig flächendeckend überprüft werden
Energieausweis: Pflicht für viele, aber nicht alle Gebäude
Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.
Die folgende Übersicht zeigt, seit wann die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises gegenüber potenziellen Mietern oder Käufern besteht:
seit 01.07.2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965
seit 01.01.2009
für später errichtete Wohngebäude
seit 01.07.2009 für Nichtwohngebäude